Facebook ist (nicht nur) als Marketinginstrument interessant für Unternehmen … und voller Stolperfallen. Nicht nur die Impressumspflicht hat in der Vergangenheit den ein oder anderen Unternehmer auf den Boden der Social Media Tatsachen zurückgeholt. Es gelten auch beim Thema Facebook-Gewinnspiele zahlreiche Vorschriften, die es zu beachten gilt. Andernfalls läuft man Gefahr (beispielsweise von Mitbewerbern), abgemahnt zu werden.
Was früher nur per spezieller Apps möglich war, ist heute etwas weniger schwierig. Dennoch haben sich viele Dinge etabliert, die gegen die Facebook Guidelines verstoßen. Entgegen der ersten Idee, die die meisten (auch durch die unerlaubte Praxis) haben, ist es nicht erlaubt, als Teilnahmebedingung
- Inhalte teilen zu müssen
- einen Inhalt diesbezüglich auf der persönlichen Timeline posten zu müssen
- sich auf einem Bild markieren zu müssen
Was darf man?
Einträge sammeln durch
- das Posten (eines Bildes z.B.) von Usern auf die Seite des Gewinnspielanbieters
- das Kommentieren und/oder Liken eines Posts
- das Senden einer Nachricht
Es sind darüber hinaus nun auch Gewinnspiele erlaubt, bei denen:
- der Kommentator mit den meisten Likes gewinnt
- alle Fans automatisch teilnehmen
- man erst die Seite liken muss, um teilnehmen zu können
- erst eine bestimmte Fananzahl erreicht werden muss, bevor das Gewinnspiel startet
Was muss man?
Darauf hinweisen, dass
- Facebook selbst mit dem Gewinnspiel nichts zu tun hat
UND - Facebook daher auch nicht als Ansprechpartner diesbezüglich zur Verfügung steht
Die Teilnahmebedingungen müssen ersichtlich sein und folgende Inhalte aufweisen:
- wer teilnehmen darf (und wer nicht)
- der genaue Zeitraum, in dem das Gewinnspiel stattfindet
- der Zeitpunkt der Gewinnerauslosung
- die Art und Weise der Gewinnerermittlung
- die Art und Weise der Gewinnübermittlung (Versand, Abholung, etc.)
- genaue Angaben zum Gewinn (inklusive evtl. anfallender Kosten)
- Datenschutzhinweise (Was passiert mit den Daten? Auskunftsrechte?)
Rechtsanwalt Thomas Schwenke weist zudem darauf hin, dass es mehrere Vorbehaltsklauseln gibt, die man sicherheitshalber hinzufügen sollte, da ein Einfaches „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ seiner Meinung nach nicht ausreichend ist. Auf allfacebook.de sind einige Beispiele für diese Klauseln nachzulesen.
Wie ermittelt man den Gewinner?
Das ist relativ schwierig geworden, wenn man es selbst machen will. Läuft ein Gewinnspiel in großem Maßstab, können leicht einmal mehrere tausend Likes, Posts und/oder Comments zusammenkommen. Hier hilft beispielsweise das Tool „Glücksfee“ von fanpagekarma.com. Das Tool kann nach verschiedenen Regeln mit einem Klick den Gewinner ermitteln. Auch allfacebook.de weist darauf hin, dass es ohne solcherlei Tools kaum möglich sei, eine faire Auslosung durchzuführen. Hier werden auch andere Methoden beschrieben, die sich allerdings ausschließlich an Entwickler wenden.
Wie benachrichtigt man den Gewinner?
Man darf als Seitenbetreiber keine Nachrichten an persönliche Profile senden! Der Gewinner muss demnach auf Facebook dazu aufgefordert werden, sich selbst zu melden. Will man den Gewinner auch außerhalb von Facebook bekanntgeben (beispielsweise auf der eigenen Internetseite) sind dazu angepasste Teilnahmebedingungen notwendig.
Hat man alle Regeln eingehalten und mit reger Beteiligung ein Gewinnspiel durchgeführt, darf man dann auch die Vorteile genießen:
- neue Fans generiert
- vorhandene Fans zu Interaktionen geführt
- Aufmerksamkeit erhöht
- zielgruppengenau Werbung positioniert
Wir drücken die Daumen!